Japans Finanzaufsicht lehnt erstmals Lizenz einer Kryptobörse ab
Zum ersten Mal hat Japans Finanzdienstleistungsbehörde (FSA) einer Kryptobörse keine Betriebsgenehmigung erteilt, so berichtet die japanische Tageszeitung Nikkei Asian Review.
Der in Yokohama ansässigen Firma FSHO soll die Registrierung dauerhaft verweigert werden, beschloss nun die Regulierungsbehörde. Der Betrieb der Firma wurde durch die FSA bereits zwei Mal in diesem Frühjahr eingestellt – Grund hierfür waren Bedenken, dass der Börsentreiber im Falle von verdächtigen Transaktionen die Identität der Kunden nicht ausreichend überprüfe.
Deshalb nun die Entscheidung der Finanzdienstleistungsbehörde, dass das Unternehmen FSHO nicht über die notwendigen Systeme für den Geschäftsbetrieb verfüge.
FSHO gehört zu den beiden japanischen Kryptobörsen, welche von der FSA zwei aufeinanderfolgende Strafbescheid erhalten haben. Die zweite Börse ist Coincheck – ein Name, der im Gedächtnis bleibt. Im Januar ging diese Kryptobörse mit dem größten bestätigten Krypto-Diebstahl in die Geschichte des Krypto-Ökosystems ein (450 Mio.).
Die japanische Finanzaufsicht scheint ihren Plan, die landeseigene Kryptoindustrie nach der berüchtigten Pleite der Börse Mt. Gox aus Tokio im Jahr 2014 und dem Coincheck-Hack rein zu waschen, erfolgreich durchzuführen. Wobei die Behörde lediglich verhindern will, dass sich der Coincheck-Hack wiederholen kann.
Strenge Maßnahmen zum Schutz der Anleger
Das japanische Zahlungsdienstleistungsgesetz fordert seit April 2017 starke regulatorische Bestimmungen: Alle Kryptobörsen sollen unter einer FSA-Lizenz registriert werden. Im September wurden die ersten Lizenzen ausgegeben. Worauf die Regulierungsbehörde ihre Lizenzbestimmungen im Mai dieses Jahrs verschärfte und die Einhaltung von AML und KYV forderte und zusätzlich den Handel mit den auf Anonymität orientierten Altcoins Dash (DASH) und Monero (XMR) verbot.
Auch ein funktionierendes internes Managementsystem der Kryptobörsen liegt im Interesse der Anleger. Mehrmals täglich werden Kundenkonten auf verdächtige Schwankungen beobachtet.
Bedenken hatte die Regulierungsbehörde auch hinsichtlich der Fälle, in welchen die Vermögenswerte der Kunden nicht angemessen von denen der Börse getrennt werden. Das Vermögen der Kunden muss folglich zusätzlich von dem der Kryptobörse getrennt verwaltet werden und die Kryptobestände dürfen nur auf Offline-Systeme gespeichert werden.
Japan ist entschieden in Sachen Regulierung
Zusätzlich zu diesen Anliegen hat die Finanzdienstleistungsbehörde strengere Ani-Geldwäsche-Vorkehrungen (KYC) bei den Börsen erarbeitet, welche die Überprüfung der Identität, sowie den Einsatz verschiedener Passwörter im Falle einer größeren Transaktion erfordern. Die Geschäfte der inländischen Kryptobörsen sollen durch diese Auflagen verbessert werden.
Das Selbstregulierungsgremium für japanische Börsen soll zwar den inländischen Betreibern helfen, durch die verschärften Bestimmungen und den steigenden Druck haben sich dennoch einige dazu entschlossen, ihren Betrieb freiwillig aufzugeben.
Japan bleibt ein attraktiver Markt für ausländisches Kapital
Überraschenderweise herrscht in Japan eine weitreichende Akzeptanz virtueller Währung. Dies zeigen die Daten der FSA von 17 inländischen Kryptobörsen: Ende März 2018 gab es mindestens 3,5 Millionen Krypto-Händler.
CryptoCompare veröffentlichte Zahlen, welche darauf hinweisen, dass der japanische Yen bei Redaktionsschluss ganze 59 Prozent des weltweiten Bitcoin-Handels ausmacht.
So ist Japan ein attraktiver Markt für ausländisches Kapital – um so weniger verwunderlich die Enthüllung der Pläne der führenden US-Kryptobörse Coinbase, welche ihre Dienstleistungen innerhalb dieses auf Japan ausweiten möchte. Ein Unternehmer aus Singapur kaufte vergangenen Monat die Kryptobörse BitTrade aus Japan für rund 42 Millionen Euro.