Wie beurteilt eigentlich das Finanzamt den Krypto-Handel?
Wo Geld fließt, lässt das Finanzamt nicht lange auf sich warten. Kryptowährungen sind bereits seit längerer Zeit bei der breiten Masse angekommen, spätestens aber seit Ende 2017. Coins wurden immer wieder ge- und wieder verkauft, man diskutierte über Kursveränderungen, Forks und Wallets und analysierte Kurvendiagramme. Wer mit Kryptowährungen handelt, hat sich garantiert schon einmal gefragt, wie das mit der steuerlichen Einordnung funktioniert. Wer erfahren möchte, wie man seine Krypto-Aktivitäten korrekt steuerlich geltend macht, sollte diesen Beitrag nicht verpassen.
Im Grunde stellt das Traden und Handeln von Digitalwährungen eine relativ lukrative Nebenbeschäftigung dar. Wenn man nicht gerade auf die 1-jährige Haltefrist setzt, muss man sich gezwungenermaßen auch mit Themen wie der Einkommens- und Umsatzsteuer auseinandersetzen und sich eventuellen Freigrenzen bewusst sein. Wer Zweifel hat, sollte sich besser mit seiner Bank oder dem zuständigen Finanzamt zusammensetzen.
Die Reglementierungs-Strukturen sind als Laie schwer zu durchschauen
Viele rümpfen die Nase, sobald Begriffe wie Steuern oder Finanzamt und somit die öffentliche Hand ins Spiel gebracht werden. Als Laie sind die Reglementierungs-Strukturen ohnehin schwer zu durchschauen, ein neuer und komplexer Sachverhalt macht die Sache nicht einfacher.
Das Thema Kryptowährungen und Steuern steckt sozusagen noch in den Kinderschuhen, sowie es die digitalen Währungen selbst und auch die damit verbundenen Monetarisierungsmöglichkeiten tun. Dennoch hat hier Deutschland einen Vorsprung. In Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat die Bundesregierung bereits mehrere Kategorisierungen bezüglich der Einordnung als Einkunftsart und der korrekten Aufnahme in die Steuererklärung 2018 zusammengestellt. Für Krypto-Interessierte bedeutet dies mehr Sicherheit, aber gleichzeitig auch einen erhöhten Aufwand bei der Steuererklärung.
Viele Sonderfälle bereits rechtlich eingestuft
Deutschland definiert sich so als ein einzigartiger Standort für Krypto-Fans, da hierzulande Rechtssicherheit herrscht – zumindest zu großen Teilen. Auch über viele Sonderfälle hat man bereits Diskussionen geführt und diese erfolgreich rechtlich eingestuft. Zu den rechtlich eingestuften Sonderfällen zählen der Erwerb, das Halten und der Verkauf von Krypto-Coins, sowie Szenarien von Staking und Mining oder die Teilnahme an STOs und ICOs.
Wer sich mit dem Thema digitale Währungen und Steuern befasst, hat möglicherweise bereits stundenlange und lückenhafte oder auch fehlerhafte Online Recherchen hinter sich gebracht. Es gibt einige Punkte, an welchen man sich entlanghangeln kann, um endlich Licht in den dunklen Steuerwald zu schaffen:
Zum einen sollte man sich die Frage stellen, wie Kryptowährungen per Gesetz definiert sind und ab wann der An- und Verkauf gewerblich einzuordnen ist. Weitere wichtige Informationen, die man sich einholen sollte, sind das Fälligkeitsdatum der Umsatz- und Einkommenssteuer und ob es Freigrenzen gibt. Weiterhin sollte man klären, wann Banken und das Finanzamt in Kenntnis gesetzt werden müssen und welche Verbrauchsverfolgeverfahren in Frage kommen.
Ein Steuerberater schafft Sicherheit
Wichtig ist auch in Erfahrung zu bringen, wie man mit Verlusten aus dem vergangenen Jahren umzugehen hat, wie STOs und ICOs per Gesetz definiert sind und wie man mit Sonderfällen wie Staking, Mining oder Lending umgehen muss. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man sich nicht nur alle wichtigen Informationen aus dem Internet beschafft, da man das Risiko eingeht, wichtige Punkte unbeachtet zu lassen. Besser ist es, sich mit einem auf das Gebiet der Kryptowährungen spezialisierten Steuerberater zusammenzusetzen.