Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
Die Bundesregierung hat einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt, der ab 2020 für das Betreiben von Bitcoin-Börsen die Erlaubnispflicht vorsieht. Zukünftig benötigen Exchanges und auch Vermögensverwalter für Krypto-Assets, sogenannte Custodians, eine Genehmigung von der Finanzaufsicht BaFin, um legal agieren zu können.
Der Gesetzentwurf nennt sich „Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie.” Ab 2020 sollen Digitalwährungen dem Entwurf zufolge ab dem Jahr 2020 als ein neues Finanzinstrument eingestuft werden. Demnach sollen Verwahrdienste als Finanzdienstleistungen eingeordnet werden.
Überzogene Regierungsabsichten?
Mit dem Entwurf möchte man verhindern, dass Bitcoin und Co. das Verbergen von Geldwäscheaktivitäten möglich machen. Ab dem kommenden Jahr fallen Krypto-Börsen unter das Anti-Geldwäschegesetz. Folglich müssen sich Krypto-Börsen zuerst eine Erlaubnis bei der BaFin einholen, bevor sie ihre Dienstleistungen anbieten dürfen. Noch ist unklar, ob sich bestehende Exchanges im Nachgang eine solche Erlaubnis einholen müssen.
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler äußerte sich entrüstet, dass die Regierung nun überzogene Anforderungen stellt und Krypto-Handelsplattform-Anbieter dazu zwingt, Deutschland zu verlassen und sich einen anderen Standort in der EU zu suchen. Schäffler fordert innerhalb der EU eine einheitliche Regelung und möchte damit verhindern, dass Krypto-Exchanges in Staaten mit weniger strengen Regeln abwandern.
Kryptowährungen sind kein Finanzinstrument
Der Gesetzesentwurf folgte nach dem Urteil des Berliner Kammergerichts, welches bestimmt, dass Krypowährungen im Sinne des Kreditkartenwesens kein Finanzinstrument sind. Im Nachgang versicherte die Bundesregierung mehr Rechtssicherheit dahingehend zu gewährleisten. Offenbar ist dies nun auch so eingetreten, denn ab 2020 wird der Bitcoin zum Teil des Kreditwesengesetzes.
Bis dato brauchte man nur für den gewerbliche Handel mit Digitalwährungen eine Erlaubnis der BaFin. Das Kammergericht schloss eine generelle Strafbarkeit in seinem Urteil vom Oktober 2018 aus. Dass der Handel mit Kryptowährungen nicht erlaubnispflichtig sei, hat die Kammer eine Strafbarkeit des Handeln des Angeklagten verneint. Es handele sich bei Bitcoin & Co. nicht um ein Finanzinstrument im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen.
Auch im Vereinigten Königreich ist strengere Regulierung geplant
Auch die Regierung des Vereinigten Königreiches will künftig die Regulierung von Kryptowährungen effektiver gestalten. In Zusammenarbeit mit der Finanzbehörde will man stärker gegen Verbrechen vorgehen, die im Zusammenhang mit Bitcoin und Co. stehen.
Die Financial Authority (FCA) soll ab Januar 2020 mit der Aufsicht über Digitalwährungen beauftragt werden. Bitcoin-Börsen und andere Firmen, die mit digitalen Währungen zusammenhängen, sollen stärker überwacht werden. Dazu will man die Einhaltung der Anti-Geldwäsche-Gesetze stärker überwachen. Zur Unterstützung dieser Aktion hat die Regierung Großbritanniens bereits Gelder in Höhe von knapp acht Millionen USD von größeren Geldinstituten erhalten.
Laut eigenen Angaben möchte Großbritannien sogar über die Vorschriften bzw. Empfehlungen der Financial Action Task Force hinausgehen. Im Juni forderte die FATF eine Bitcoin-Regulierung auf internationaler Ebene. Krypto-Handelsplätze sind demnach verpflichtet, von Krypto-Tradern alle persönlichen Daten zu registrieren und gegebenenfalls darüber zu berichten.