Krypto-Anleger sollen unfähig sein, korrekte Angaben zu machen
Sowohl bei der Buchhaltung von Investments in Digitalwährungen sowie bei der Berichterstattung an die Steuerbehörden gibt es große Wissenslücken. Blox.io, eine Plattform für Krypto-Tracking, Buchhaltungs- und Managementlösungen berichtet, dass von den US-Wirtschaftsprüfern nur rund 5 Prozent glauben, dass ihre Kunden dazu fähig sind, den Handel mit digitalen Vermögensgütern komplett offenzulegen.
Das Unternehmen Blox hat zum Thema Steuererklärung eine Studie mit dem Titel „The Crypto CPA Insights Report“ veröffentlicht. Aus dem Bericht geht außerdem hervor, dass Unternehmen und Einzelinvestoren Hindernissen gegenüberstehen, die es zu bewältigen gilt, um ihre digitalen Vermögenswerte umfassend verfolgen und auch verwalten zu können. Man erhält zudem durch den Bericht Einblicke in die Krypto-Buchhaltungsbranche, die aktuell einen Aufschwung erlebt.
Strafmaßnahmen gegen Bitcoin-Besitzer
Der Internal Revenue Service (IRS) geht bereits aktiv gegen Krypto-Steuerhinterzieher vor und äußerte eine deutliche Warnung. Wer seine Krypo-Vermögenswerte nicht versteuert, muss mit Strafmaßnahmen rechnen. Über 10.000 Bitcoin-Besitzer, die auf ihre Transaktionen keine Steuern gezahlt haben, werden postalisch benachrichtigt. Mit diesen ersten Ermittlungen der US-amerikanischen Steuerbehörde kommt nun der Bericht von Blox, aus dem hervorgeht, dass gerade einmal 5 Prozent der Wirtschaftsprüfer ihre Kunden dafür fähig halten, eine vollständige Steuererklärung aufzustellen.
Doch dies muss nicht unbedingt absichtlich, sondern kann auch unbewusst passieren. Von den Wirtschaftsprüfern gaben rund 98 Prozent an, dass ungenaue oder fehlende Daten an erster Stelle zu Abrechnungsfehlern führen. Ein Grund für unvollständige Steuererklärungen ist außerdem, dass die Krypto-Besitzer die Steuerregeln für digitale Währungen nicht richtig verstehen. Hinzu kommt, dass eine staatliche Regulierung fehlt und es keine richtigen Anleitungen gibt, aus welchen hervorgeht, wie man korrekt mit digitalen Vermögensgütern umzugehen hat.
Verfolgung und Organisation von Krypto-Transaktionen ist kaum möglich
Ist es folglich überhaupt möglich, der Steuerbehörde eine genaue Berichterstattung zu liefern? In einer Pressemitteilung äußert die Gründerin von Crypto Tax Advisors hierzu, dass die Verfolgung und Organisation von Krypto-Transaktionen kaum möglich sei, wenn ein Unternehmen täglich rund 1.000 Transaktionen mit 100 verschiedenen Wallet-Adressen durchführt – und das auch noch für mehrere Abteilungen.
Anleger bewegen sich zudem auf einem unsicheren Terrain, wenn sie sich auf Krypto-Exchanges einlassen. Denn teilweise werden Transaktionen nur für einen kurzen Zeitraum von einigen Monaten dokumentiert und andere Börsen müssen wiederum schließen. Daher ist es beinahe unmöglich, Gewinne und Verluste zu berechnen, was wiederum zu rechtlichen Problemen führen kann. Hilfestellung können Tools zur Überwachung des Portfolios leisten, die außerdem auch bei der Steuererklärung helfen können.
Mehr Management- und Tracking-Tools werden benötigt
Eines der größten Probleme liegt wohl aber in der fehlenden Infrastruktur. Es handelt sich um eine neue Branche und die meisten Wirtschaftsprüfer und Krypto-Investoren immer noch die Grundlagen lernen müssen. Je mehr Krypto-Transaktionen von der breiten Masse akzeptiert werden, desto mehr Management- und Tracking-Tools werden benötigt. Die Mehrheit der Wirtschaftsprüfer glaubt, dass bereits bald solche Software-Lösungen auf den Markt kommen werden.
Nicht immer müssen Krypto-Einkünfte versteuert werden
Hinweis: Ob es überhaupt nötig ist, seine Einkünfte aus dem Handel mit Digitalwährungen zu besteuern, hängt davon ab, ob es sich um Privat- oder Betriebsvermögen handelt. Wenn die Gewinne unter 600 Euro liegen, bleiben diese steuerfrei. Man muss die Einkünfte folglich auch nicht in seiner Steuererklärung angeben, wenn man diese Grenze nicht überschreitet.
Weiterhin beachtet werden muss, welche Einkunftsarten außerdem vorliegen. Sprich, ob diese aus einer Selbstständigkeit oder einem Dienstverhältnis hervorgehen. Hat man Einkünfte ausschließlich aus einem Dienstverhältnis, muss man keine Steuererklärung abgeben, wenn die anderen Einkünfte jährlich unter 730 Euro bleiben. Übrigens: Wenn man mit dem Verkauf seiner Coins über ein Jahr wartet, müssen keine Steuern gezahlt werden. Die Erträge aus dem Verkauf nach einem Jahr sind folglich vollkommen steuerfrei.