Die FDP-Bundestagsfraktion eine Kleine Anfrage gestellt
Bis zum 10. Januar des kommenden Jahres sollen die Mitgliedsstaaten der EU die Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie umgesetzt haben, wodurch immer wieder Diskussionen angeheizt werden. Die FDP-Bundestagsfraktion eine Kleine Anfrage gestellt, auf die nun die Bundesregierung geantwortet hat.
Aus der Antwort auf die Frage, wie viele Betreiber von Krypto-Depotgeschäften in Geldwäsche involviert waren, antwortete die Bundesregierung, dass hierzu keine Erkenntnisse vorliegen. Dies bedeutet, dass von Krypto-Depotgeschäften die auch als Custodians bekannt sind, wahrscheinlich bislang noch keine kriminellen Machenschaften ausgingen.
Bundesregierung die Forderungen der EU umsetzen
Dennoch musste die Bundesregierung die Forderungen der EU, bezüglich der Krypto-Dienstleister wie Krypto-Börsen, der EU-Verordnung gerecht in Form eines Gesetzes umsetzen. Folglich brach eine Diskussion darüber aus, was für und was gegen den Entwurf spricht.
Vor allem die FDP äußerte zum geplanten Gesetz, das in Deutschland bislang als wichtigstes Regulierungswerk für Bitcoin- und Krypto-Angelegenheiten gilt, einige Fragen. Die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten wollte in der Kleinen Anfrage unter anderem wissen, wie hoch die Zahl der Betreiber von Krypto-Verwahrgeschäften überhaupt ist. Derzeit gibt es drei, der Tendenz nach steigt diese Anzahl jedoch voraussichtlich.
BaFin kontrolliert ab 2020 die Krypto-Dienstleister
Ab 2020 erwarte man pro Jahr mindestens 20 Erlaubnisanträge. Exchange-relevante Entscheidungen trifft dann die BaFin, da die Finanzdienstleistungsaufsicht Deutschlands ab dem nächsten Jahr als behördliche Aufsichtsinstitution für die Kontrolle von Krypto-Dienstleistern verantwortlich ist.
Auch die Sicherung der Einlagen war ein Thema, für welches sich die FDP interessiert. Aus dem Gesetzesentwurf geht hervor, dass ab 2020 Betreiber von Krypto-Depotgeschäften dazu verpflichtet sein werden, zur Sicherung der Einlagen von Kunden geeignete Maßnahmen zu treffen oder zumindest die Struktur der Organisierung professionell zu gestalten. Es stellt sich somit die Frage, ob zukünftig Versicherungen gegen Cyberangriffe verpflichtend sein werden.
Betreiber von Krypto-Börsen müssen Versicherungen gegen Hacks abschließen
Die Bundesregierung gibt keine direkte Antwort. Aus der Antwort geht lediglich hervor, dass der Regierungsentwurf vorsieht, dass nach dem Kreditwesengesetz die allgemeinen Anforderungen an Institute angewendet werden, vor allem eine Geschäftsorganisation, die ordnungsgemäß verläuft. Darunter fällt auch die Implementierung von Risikostrategien, wie ein Blick ins Kreditwesengesetz zeigt. Mit Inkrafttreten des Gesetzes ist es möglich, dass Betreiber von Krypto-Börsen tatsächlich Versicherungen gegen Hacks abschließen müssen.
Deutschland als attraktiver Markt für digitale Kapitalanlagen
Unter Beobachtern des Markts gilt die Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie als ausgewogen. Man ist der Meinung, dass sich Deutschland durch den Regierungsentwurf als attraktiver Markt für digitale Kapitalanlagen positionieren kann, der hohe Aufsichts- und Sicherheitsstandards bietet. Dass das Bundesfinanzministerium gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz bereits im Mai verkündete, dass der Weg für digitale Anleihen frei geräumt werden soll, ist in diesem Zusammenhang ebenfalls bemerkenswert.
In so manchem Nachbarland, wie beispielsweise in Tschechien, zeigt sich die Regierung eher repressiv und plant eine strenge Bitcoin-Regulierung. Dort sollen Krypto-Unternehmen, die nicht registriert sind, mit bis zu 500.000 Euro bestraft werden.