Der Staat profitiert: Dank Bitcoin zusätzliche Steuereinnahmen in 2017
Was ursprünglich als alternative Digitalwährung ohne viel Aufmerksamkeit begann, hat dem Staat im vergangenen Jahr 720 Millionen Euro zusätzliche Steuereinnahmen beschert. In finanziell unsicheren und krisengebeutelten Zeiten setzen immer mehr Verbraucher und Investoren auf den Bitcoin und nutzen die digitale Währung für Geschäfte, Einkäufe oder als Kapitalanlage mit Renditeoption. Die zusätzlichen Steuereinnahmen geben eine plausible Tendenz zum Wachstum der virtuellen Währung und ihrer Bedeutung, die sich in der Wirtschaft längst nicht mehr von der Hand weisen lässt.
Zusatzsteuern durch Kryptowährungen für die Staatskasse
Konservative Schätzungen des Blockchain Centers der FS (Frankfurt School of Finance & Management) beliefen sich auf 726 Millionen Euro Steueraufkommen, das der Staat im Jahr 2017 einnehmen würde. Wie die Praxis gezeigt hat, waren die Schätzwerte durchaus realistisch und mit Überlegung erstellt.
Die steuerlichen Einnahmen aus Kryptowährungen machen in diesem Umfang etwa 1% der gesamten Einkommenssteuer aus dem Vorjahr aus. Zu Beginn des Jahres 2017 hat die mediale Aufmerksamkeit auf Kryptowährungen für ein reges Interesse an Bitcoin und Co. gesorgt. Dass davon auch der Fiskus profitiert liegt nicht zuletzt an der Unsicherheit vieler Anleger, welche Auswirkungen Krisen und Kriege sowie die politische Lage auf die Entwicklung der klassischen Aktienkurse nehmen.
Der Bitcoin ist in den letzten Jahren kontinuierlich in der Rendite gestiegen und hat gezeigt, dass es sich um eine stabile und wachstumsstarke digitale Währung handelt. Die Grundlage der Schätzwerte im Steueraufkommen basieren auf allen Blockchain-basierenden Anlagen, die im vergangenen Jahr rund 460 Milliarden Euro betrugen.
Dabei haben sich rund 3,5% aller deutschen Anleger auf den Bitcoin orientiert und in die virtuelle Währung investiert. Auch die konservative Vermutung, dass nur 15% der Wertsteigerung in die Rubrik steuerpflichtige Einkommen fallen ergibt, dass Anleger insgesamt 2,42 Milliarden Euro versteuern und beim Fiskus anmelden müssen.
Durchschnittlicher Ertragssteuersatz liegt bei 30%
Alle getätigten Anlagen in Bitcoin ergeben ein Gesamtvolumen von 726 Euro Steuereinnahmen, errechnete das Blockchain Center und kam so auf das Ergebnis von durchschnittlich 30% Ertragssteuersatz. Zum Jahresende 2017 ist der Bitcoin spürbar im Wert gestiegen. Für Anleger heißt das, dass die Einkünfte in der Steuererklärung erwähnt und als Einkommen gelistet werden müssen.
Der Fiskus ist über die Kursentwicklung im Bilde und ahndet Anleger empfindlich, die eine Versteuerung umgehen oder die Einnahmen geringer als erzielt deklarieren. Die Gewinne in 2017 waren nachweisbar hoch und eine klare Regelung für die Rahmenbedingungen zur Besteuerung von Erträgen aus Kryptowährungen sind bisher nicht vorhanden.
Viele Anleger wissen nicht, in welchem Umfang und unter welchem Punkt in der Steuererklärung derartige Gewinne beim Fiskus angezeigt werden müssen. Klare Richtlinien von Seiten der Regierung sind nötig, da sich der Bitcoin und andere Kryptowährungen immer stärker etablieren und vielen Anlegern als Alternative zum klassischen Finanzmarkt dienen.
Fakt ist: Der Handel mit dem Bitcoin ist steuerpflichtig und wird wie jede andere Investition mit Rendite gehandhabt. Eine rechtliche Einordnung für die steuerliche Behandlung ist derzeit nicht vorhanden, wodurch weder Finanzämter noch Anleger wissen, wie sie mit blockchain-basierenden Vermögenswerten umgehen sollen. Die Unsicherheiten bei Steuerpflichtigen sprechen für dringenden Handlungsbedarf und eine eindeutige Erläuterung, in welcher Form die steuerliche Veranlagung beim Vermögensaufbau mit Bitcoin erfolgen muss.
Zusammenfassende Betrachtung
Eine klare Richtlinie wird immer wichtiger. Bisher tragen Anleger ihre Gewinne aus Bitcoin und Co. als gesonderte Einnahmen und Gewinne ein. Der Staat profitiert von den Zusatzsteuern und verzeichnet allein für 2017 einen Steuerzuwachs von 720 Millionen Euro. Immer mehr Anleger weichen auf Kryptowährungen aus und benötigen feste verständliche Rahmenbedingungen, wie mit dem Gewinn aus der Anlage im Steuerrecht und der steuerlichen Veranlagung umgegangen wird.