Bundesregierung fordert Erlaubnispflicht der BaFin zur Mitüberwachung des Krypto-Markts
In Zukunft soll die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) den Krypto-Markt mitüberwachen, dessen Ansicht ist die deutsche Bundesregierung. Derzeit wird geprüft, ob diese Erlaubnispflicht durch ein Gesetz geregelt werden sollte. Dies geht aus der Antwort der FDP auf eine kleine Anfrage hervor. In diesem Zusammenhang gilt als Geschäft mit Digitalwährung beispielsweise das Betreiben einer Krypto-Börse. Der einfache Kauf und Verkauf oder das Bezahlen mit Bitcoins und Co. zählen nicht dazu.
In einem Strafverfahren hatte das Kammergericht Berlin die Meinung vertreten, dass die BaFin, als sie im Jahr 2013 eine Erlaubnispflicht für Krypto-Geschäfte einführte, den Rahmen ihrer Kompetenz überspannt habe. Das Resultat war der Freispruch eines Mannes, der bereits im Jugendalter ohne Erlaubnis eine Krypto-Börse gegründet hatte.
Die Regierung ist nicht der selben Auffassung wie das Gericht und weist zudem darauf hin, dass im Rahmen eines Strafverfahrens die Einschätzung des Gerichts auf die Art und Weise der Verwaltung der BaFin keine direkt Auswirkung haben muss. Jedoch kann ein Gesetz dabei helfen, eine klare Regelung der Situation möglich zu machen.
FDP machte groß ausgerichteten Vorschlag für die Gesetzgebung zu digitalen Währungen
Virtuelle Börsengänge – ICOs – wobei Unternehmer virtuelles Geld wie Bitcoin und Krypto-Token wie Ether einsammeln und dafür Beteiligungsrechte, also Wertpapier-Token oder auch lediglich nur Nutzungsrechte in Form von Utility-Token vergeben, sind der Hintergrund der Forderung der FDP, dass die BaFin im Bereich der Gesetzgebung zu Digitalwährungen stark ausbauen soll. Im September machte die FDP einen groß ausgerichteten Vorschlag für die Gesetzgebung zu digitalen Währungen. Zudem mahnte die Partei Rechtssicherheit bezüglich der Abgrenzung der verschiedenen Token-Arten voneinander.
Eine klare Unterscheidung ist deswegen nötig, da bei Börsengängen Einstufungen als Wertpapiere Prospekte erstellt werden müssen. Eine weitere Forderung der FDP ist zu klären, wie Krypto-Geschäfte zu versteuern sind. In letzter Zeit sorgten Initial Coin Offerings immer wieder für Negativschlagzeilen. Unternehmer sammelten teilweise hohe Summen für ihre Projekte ein, hatten jedoch nicht mehr als ein grobes Konzept vorzuweisen. Außerdem gab es immer wieder Fälle wie dem der Firma Envion, die erst kürzlich von Behörden der Schweiz verordnet wurde, zu schließen.
Anderenorts zeigt man sich gegenüber Kryptos fortschrittlich
Anders als in Deutschland zeigt man anderenorts, wie zum Beispiel im asiatischen Stadtstaat Singapur gegenüber Kryptowährungen (und Blockchain-Technologien) eine fortschrittliche Haltung. Nun wurde im dortigen Parlament ein Gesetzesvorschlag eingebracht, mit welchem die Zentralbank lokale Zahlungsdienstleister selbst regulieren könnte. Ein solches Gesetz könnte bestimmte Risiken aus Bereichen der Technologie, der Geldwäsche und Terrorfinanzierung abwenden. Auch die Insolvenzrisiken für die Kunden oder Begrenzungen der Interoperabilität wären damit umfasst. Zahlungsdienstleister in Singapur müssen eine an dem Gesetz ausgerichtete Lizenz vorweisen, wenn sie ihre Dienste anbieten möchten.
Auch in Hongkong wurde ein neues regulatorisches Rahmenwerk von der Wertpapier- und Futures-Kommission angekündigt, welches den Handel mit digitalen Währungen und die Krypto-Börsen dazu verpflichten soll, sich eine Lizenz einzuholen.