Kryptowährung versteuern
Lange Zeit war der Krypto Markt schlichtweg ungeregelt. Doch diese Zeiten sind vorbei, denn mittlerweile hat auch das Finanzamt die digitalen Transaktionsmittel auf dem Schirm. Wenn es also an das Erstellen der Steuererklärung geht, dann muss man auch die Gewinne aus dem Krypto Trading angeben. Wer dies nicht tut, dem drohen empfindliche Strafen, falls die Beamten herausfinden sollten, dass nicht alles einwandfrei angegeben wurde. Steuerbetrug ist wahrlich kein Kavaliersdelikt.
Wenn man aber nun annimmt, dass Gewinne aus dem Handel im kryptischen Markt genauso versteuert werden wie Aktien oder weitere derartige Investitionsgüter, dann hat man sich geirrt. Dies hängt damit zusammen, dass der Gesetzgeber nach wie vor Bitcoin und Co. als immaterielle Wirtschaftsgüter ansieht und eben nicht als gesetzliche Zahlungsmittel, welche der Kapitalertragssteuer unterliegen würden. Dies führt wiederum dazu, dass das Ertragssteuerrecht für private Händler vor allem dann Steuern hervorruft, wenn die Currencies verkauft werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn man die Krypto Währungen gegen ein anderes Gut eintauscht, zum Beispiel gegen reale Währungen oder auch gegen andere digitale Münzen.
Es gibt immerhin eine Freigrenze von bis zu 600€
Auch beim Bezahlen von Dienstleistungen und Serviceangeboten kommt eine derartige private Steuerberechnung zum Tragen. Man muss seine Umsätze also genau im Auge behalten, sonst kann einem das Finanzamt durchaus auf die Pelle rücken. Den zu versteuernden Betrag kann man auch selbst errechnen. Hierfür muss man genau auf den Zeitpunkt der Anschaffung der jeweiligen Onlinemünzen achten. Genau zu diesem Anschaffungszeitpunkt muss der gegebene Kurs angesetzt werden. Am besten notiert man sich diese Kennziffern, um seinen Krypto Handel stets übersichtlich gestalten zu können. Logischerweise ist der Gewinn die Differenz des gezahlten Preises und des erlangten Preises beim Verkauf.
Interessanterweise muss man solche Münzen nicht versteuern, welche mehr als zwölf Monate lang im Besitz des Händlers bleiben. Ist man jedoch ein sehr aktiver Händler, dann wird man diese Jahresfrist wohl häufiger unterschreiten. In jeweiligen Jahr kann man aber von einer Freigrenze von immerhin bis zu 600 € profitieren. Wohl gemerkt sind hier aber nicht nur Krypto Währungen in dieser Freigrenze berücksichtigt. Die meisten User dürften eine derartig niedrig angesetzte Freigrenze ohnehin überschreiten.
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Natürlich kommt es im Einzelnen auf die eigenen Erträge an, wenn es um Steuern geht. Am besten nutzt man also einen Steuerberater, der sich auch mit Krypto Currencies auseinandergesetzt hat. Dann muss man keinerlei Ängste vor dem Finanzamt haben. Für viele User dürfte es aber tatsächlich ein kleiner Schock sein, dass Erträge aus dem Krypto Handel versteuert werden müssen. Lange hielt sich auch hartnäckig das Gerücht, dass dies eben nicht der Fall sein würde. Insofern ist der Nutzer gefordert und sollte ein gehobenes Maß an Sorgfalt walten lassen. Dann wird es ein Leichtes sein, die Ergebnisse aus dem Online Handel mit digitalen Currencies mit in die Steuererklärung einfließen zu lassen.