Das Ende der Verhandlungen: Indien erkennt Kryptowährungen nicht an
Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Ripple und Co. werden in Indien nicht als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt. Dies wurde im Rahmen der letzten Verhandlungen zwischen den Krypto-Börsen und der Reserve Bank of India (RBI) beschlossen. Das Ende der lang andauernden Verhandlungen soll endlich mehr Sicherheit für indische Investoren bringen. In diesem Fall im Schlechten: Die indische Notenbank schrieb in einer Erklärung, dass man virtuelle Währungen aufgrund ihres Peer-to-Peer-Charakters nach dem aktuellen Rechtssystem nicht als gültiges Zahlungsmittel anerkennen kann.
Man ahnte es bereits – die Regulierung wurde zunehmend härter
Zunehmend wurden die Regulierungen härter – bereits zu Beginn des Jahres stellte der indische Finanzminister Arun Jaitley gegenüber dem indischen Parlament klar, dass er Bitcoin nicht als Währung anerkennt. Kurze Zeit danach stellten die indischen Finanzämter Nachforschungen bei den Krypto-Anlegern an, welche zu Steuernachzahlungen aufgefordert wurden. Dies war Anlass für die Regierung, einen Ausschuss zu bilden, um mögliche Regulierungen für den Umgang mit virtuellen Währungen zu besprechen. Unternehmen suchten Schlupflöcher und schalteten die Börse Unocoin zwischen sich und die Kunden ein. Diese sollte sich um den Krypto-Fiat-Umtausch kümmern.
Doch auch dieses Schlupfloch wurde von der Finanzaufsicht Indiens geschlossen, wodurch die Anzahl der Transaktionen stark zurückging. Im Zuge dieser Regulierungseinschränkungen beschlossen die Börsen, vor Gericht zu gehen. Und so kam es dazu, dass sich die Zentralbank Indiens, Regierungsvertreter und Börsen vor Gericht gegenüber standen. Die Zentralbank argumentierte vor allem mit dem Schutz vor Anlegern – Betrug und Geldwäsche solle verhindert werden.
Außerdem seien Kryptowährungen nicht durch Vermögenswerte gesichert, was ein weiteres Problem darstelle. Die Börsen beriefen sich auf die indische Verfassung, welche festlegt, dass alle Bürger das Recht haben, jede Art von Handel, Beruf oder Geschäft auszuüben. Ein Argument der Börsen war, dass sie sich weitgehend an die Richtlinien zur Bekämpfung der Geldwäsche gehalten haben.
Virtuelle Währungen sind nicht vergleichbar mit echten Währungen
Nach den Verhandlungen schreibt die Zentralbank Indiens in einem Statement, dass virtuelle Währungen nicht mit echten Währungen vergleichbar seien. Nach den geltenden Gesetzen werden Kryptowährungen wie Bitcoin nicht anerkannt. Denn es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, dass Kryptowährungen als Währung zu behandeln sind.
Als Grund dafür, dass die geltenden Rechtsvorschriften es verwehren, virtuelle Währungen als gültiges Zahlungsmittel anzuerkennen, ist der Fakt, dass Kryptowährungen keine physische Form haben und nicht von der Zentralbank ausgegeben werden und dadurch nicht unter die einschlägigen Rechtsvorschriften fallen. Man könne Kryptowährungen nur dann als gültige Währung ansehen, wenn es ähnliche oder die gleichen Merkmale wie die Eigenschaften von Geld aufweist, äußert die Regulierungsbehörde Indiens.
Bitcoin & Co. weisen keine gemeinsamen Merkmale mit Geld auf
Folglich sei es rechtlich nicht möglich, Bitcoin als Währung für die Federal Emergency Management Agency (FEMA) zu melden. In der Erklärung der Notenbank Indiens heißt es, dass Bitcoin und Co. nicht in der physischen Form existieren und deshalb die Definition „indischer Währung“ hier nicht angewendet werden kann.
Und weil Kryptowährungen in Indien nicht als Geld definiert sind, fallen Krypto-Transaktionen nicht unter das Gesetz für Zahlungsverkehrs- und Abwicklungssysteme, welche von der Reserve Bank of India (RBI) zugelassen sind.