Die Schweiz zeigt sich gegenüber Blockchain offener als gegenüber Krypto
Der Zugang zum Schweizer Bankensystem wurde erschwert – die schweizerischen Gesetzgeber befürchten nun einen Abgang von Blockchain-Unternehmen und wollen diesen durch einen neuen Gesetzesrahmen bremsen. Da die Finanzinstitute der Schweiz sich gegenüber Kryptowährungen eher skeptisch zeigten, konnten vor allem die Banken in Liechtenstein profitieren. Denn bedingt durch einen eingeschränkten Zugang zu Bankdienstleistungen gingen viele Blockchain-Firmen vermehrt nach Liechtenstein, um dort ihre finanziellen Angelegenheiten abzuwickeln. Außerdem wanderte man nach Malta oder Singapur ab, wo man sich weitaus freundlicher gegenüber virtuellen Währungen zeigt.
Doch was die Blockchain-Technologie betrifft, äußerten sich die Gesetzgeber der Schweiz durchwegs offener. Wobei tatsächlich erfolgte regulatorische Maßnahmen eher ausbleiben. Der Finanzdirektor des schweizerischen Crypto Valleys Zug forderte bereits vor 2 Monaten eine Lösung für den fehlenden Zugang zu Banken für Blockchain-Firmen, die bis Ende des Jahres zu finden sei. Er sprach sich optimistisch angesichts der Kooperationsbereitschaft von Finanzaufsicht und Bundesregierung aus.
Leitfaden für die Eröffnung von Firmenkonten für Blockchain-Firmen
Nun berichtete die US-amerikanische Nachrichtenagentur Reuters, dass die Schweizerische Bankiervereinigung einen Leitfaden für die Eröffnung von Firmenkonten für Blockchain-Firmen veröffentlicht hat. Dieser Leitfaden soll eine klare Richtung bezüglich der Regulation von Bankdienstleistungen für Blockchain-Unternehmen in der Schweiz weisen. Unter anderem wird darin gefordert, dass Blockchain-Firmen Banken genaue Informationen über ihr Geschäftsmodell, sowie über die erwarteten Einnahmen und Ausgaben und ein Whitepaper einreichen sollen.
Auch für Initial Coin Offerings gibt es Richtlinien. Die Organisatoren von ICOs haben den Banken ebenfalls detaillierte Informationen über ihr Geschäftsmodell zu liefern. Noch bevor der ICO startet, soll bewiesen werden, dass das zu finanzierende Projekt existiert und die auf dem Konto eingehenden Gelder aus dem ICO kommen und tatsächlich für den beworbenen Zweck genutzt werden. Außerdem ist die geplante Verteilung der Einnahmen aus dem ICO auf Krypto- und Fiat-Währungen offenzulegen. Der Umtausch von den Einnahmen in Fiatgeld soll über einen Drittanbieter erfolgen.
Klare ICO-Richtlinien
Eine weitere Regelung ist die, dass die ICO-Initiatoren selbst nicht an dem Fundraising teilnehmen dürfen. Mit dieser Maßnahme soll Geldwäsche vorgebeugt werden. Die kontoführende Bank erhält zudem das Recht, das Bankgeheimnis für notwendige Abklärungen im Rahmen des Know Your Customer und des Due Diligence zu missachten. Es ist zu erwarten, dass durch diese Nachricht keine massenhafte Auswanderung der Krypto-Unternehmen aus der Schweiz mehr zu erwarten ist.
Anfang Dezember soll in Bern die erste Schweizer Blockchain-Konferenz stattfinden, die sich insbesondere an Vertreter von Verwaltung und Infrastrukturbetreibern richtet. Blockchain-Veranstaltungen, die bereits bestehen, fokussieren sich auf Teilbereiche wie digitale Währungen und dienen als Investoren-Shows für Start-ups. Nun müssen die Verwaltung und Politik mit konkreten Projekten und einer gesamtwirtschaftlichen Sicht überzeugt werden und die Möglichkeiten aufgezeigt werden, die die Technologie für die Schweiz zu bieten hat. Inhaltlich geht es um Anwendungsmöglichkeiten der Blockchain und um Pilotprojekte in der Verwaltung. Man möchte außerdem über die Grenzen, insbesondere nach Dänemark blicken.