Bitcoin-ATMS: Know-Your-Customer-Prozess ist erforderlich
Die Bitcoin Group SE hat sich alle Anteile an der Tremmel Wertpapierhandel GmbH gesichert. Aus einer Pressemitteilung geht hervor, dass das Unternehmen auch die Banklizenz des Wertpapierdienstleisters erworben hat. Theoretisch können nun eigene Produkte in Verbindung mit Digitalwährungen ausgegeben werden, Eigenhandel mit digitalen Währungen durchgeführt und Krypto-Geldautomaten betrieben werden.
Doch damit es mit dem Aufstellen der Automaten auch wirklich klappt, ist ein Know-Your-Customer-Prozess erforderlich. Bei diesem Prozess geht es also darum, seinen Kunden zu kennen. Insbesondere Kreditinstitute und Versicherungen müssen sich an diese Vorschrift halten. Das Kreditinstitut ist dazu verpflichtet, Kunden zu identifizieren, bevor Geldgeschäfte zustande kommen. Ziel ist es, Geldwäsche zu verhindern.
Eine unklare rechtliche Lage
Diese Vorschrift gilt aber auch für Bitcoin-Automaten. Um Kunden eindeutig identifizieren zu können, müssten die Automaten mit einer Vorrichtung ausgestattet sein, die dies ermöglicht. Auch wenn sich die Rechtslage von Bitcoin in einem Schwebezustand befindet und in Österreich und der Schweiz bereits Bitcoin-Automaten stehen, müssen sich deutsche Kreditinstitute an diese Regelung halten.
Nach wie vor gibt es kein allgemeingültiges Urteil in Bezug auf Kryptowährungen, lediglich das Urteil des Kammergerichts Berlin, auf das sich gerne berufen wird. Auch wenn darin das Kammergericht die bislang geltenden Bestimmungen der BaFin als ungültig erklärte, ist diese nicht an das Urteil gebunden. Dass Bitcoin-Automaten aufgestellt werden können, kann nach wie vor verhindert werden. Nur der Bundesgerichtshof kann eine endgültige Entscheidung treffen, doch diese bleibt bislang aus.
BaFin verwehrte Handel mit CFDs für Digitalwährungen
Die BaFin greift auch gerne durch – zuletzt, als die Finatex LTD aus Aachen auf ihrer Plattform (crypto-capitals.com) ohne Erlaubnis den Handel mit CFDs für Digitalwährung betrieb. Die BaFin beschloss, dass dieser Betrieb eingestellt werden musste. Die Plattform darf in Deutschland lediglich CFDs für Kryptowährungen anbieten, wenn sie eine Genehmigung dafür bekommt.
Deutschland hinkt hinterher
Fest steht, dass die Adaption von Digitalwährungen in Deutschland nur sehr langsam voranschreitet. Andere Länder sind hier bereits einiges voraus. Nach einer aktuellen Studie von The Block befand sich zu Hochzeiten einer von vierzig BTC in staatlichem Besitz, nämlich in den USA. Im Laufe der Jahre beschlagnahmte man rund 200.000 BTC, welche später in Auktionen versteigert wurden. Nach den Midterm-wahlen wird es in Kalifornien, Wyoming und Colorado zukünftig Gouverneure geben, die freundlicher gegenüber Digitalwährungen eingestellt sind. Es ist zu erwarten, dass sich das allgemeine Krypto-Klima mildern wird und man sich auch offener gegenüber der Blockchain-Industrie zeigt.
In der Schweiz wurde nun ein Pilotprojekt eingeführt: An Ticketautomaten der schweizerischen Bundesbahnen (SBB) werden Bitcoins verkauft. Pro Person und Tag können an rund 2300 Automaten künftig Bitcoin im Wert von maximal 500 Franken gewechselt werden. Insgesamt nutzen rund 6000 Kunden das Angebot, die Hälfte davon regelmäßig, so die SBB. Der Verkauf anderer Kryptowährungen als Bitcoin ist derzeit nicht geplant.